Hinweisgebersystem

Sollten Mitarbeiter/ -innen, Kunden/ -innen, Lieferanten /-innen oder sonstige Dritte Verstösse wahrnehmen gegen gesetzliche oder Gabor-interne Regelungen, bitten wir ausdrücklich darum, diese zu melden. Meldungen können auch anonym abgegeben werden. 
Um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Fall so schlüssig wie möglich dargelegt werden. Folgende Fragen können dabei unterstützen:

  • Was für ein Verstoss hat sich ereignet? 
  • Wie wurde der Verstoss begangen?
  • Wer hat den Verstoss begangen (Personen, Firmennamen)?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet (Projektname, Ort, Land)?
  • Wann ist der Verstoss passiert (Zeitraum, Datum)?
  • Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoss?

Meldungen können bei Vorgesetzen, Personalabteilung, Vorständen oder über unser zentrales Hinweisgebersystem abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem bietet höchsten Schutz für die Hinweisgeberin bzw. den Hinweisgeber.

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